EasySmoke Social Club e.V.
Vereinszweck gemäß KCanG § 2
Der Zweck des Vereins ist ausschließlich der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder, an sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere Anbauvereinigungen sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung.
Wichtige Informationen
Vollständig konform mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) und allen behördlichen Auflagen.
Alle Mitglieder sind zur aktiven Mitwirkung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau verpflichtet.
Der Verein verfolgt keinerlei eigenwirtschaftlichen Zwecke und keine Gewinnerzielungsabsicht.
Alle rechtlichen Dokumente und die Beitragsstruktur sind öffentlich einsehbar.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Gemäß KCanG können nur volljährige Personen Mitglied werden.
Alle Mitglieder sind zur aktiven Mitwirkung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau verpflichtet (§ 17 Abs. 2 KCanG).
Ein fester Wohnsitz in Deutschland ist erforderlich.
