Mitgliedschaft

Informationen zur Mitgliedschaft in unserer Anbauvereinigung nach KCanG

Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre

Gemäß KCanG können nur volljährige Personen Mitglied werden.

Aktive Mitwirkung

Alle Mitglieder sind zur aktiven Mitwirkung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau verpflichtet (§ 17 Abs. 2 KCanG).

Wohnsitz in Deutschland

Ein fester Wohnsitz in Deutschland ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft.

Beitragsstruktur

Mitgliedsbeiträge gemäß § 24 KCanG
Alle Beiträge dienen ausschließlich der Kostendeckung ohne Gewinnerzielung

Die Mitgliedsbeiträge werden in der Satzung festgelegt und dienen ausschließlich der Kostendeckung. Die genaue Beitragsstruktur wird nach Erteilung der behördlichen Erlaubnis festgelegt und hier veröffentlicht.

Wichtige Hinweise:

  • • Die Abgabe von Cannabis an Mitglieder wird allein durch die Mitgliedsbeiträge finanziert
  • • Mitgliedsbeiträge sind pauschaliert und dienen der Selbstkostendeckung
  • • Alle finanziellen Regelungen sind in der Satzung festgelegt

Mitgliedsantrag

Cookie-Hinweis

Wir verwenden technisch notwendige Cookies und LocalStorage, um die Funktionalität dieser Webseite zu gewährleisten (z.B. Altersverifikation, Sitzungsverwaltung). Diese Daten werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.