Mitgliedschaft
Informationen zur Mitgliedschaft in unserer Anbauvereinigung nach KCanG
Voraussetzungen
Gemäß KCanG können nur volljährige Personen Mitglied werden.
Alle Mitglieder sind zur aktiven Mitwirkung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau verpflichtet (§ 17 Abs. 2 KCanG).
Ein fester Wohnsitz in Deutschland ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft.
Beitragsstruktur
Die Mitgliedsbeiträge werden in der Satzung festgelegt und dienen ausschließlich der Kostendeckung. Die genaue Beitragsstruktur wird nach Erteilung der behördlichen Erlaubnis festgelegt und hier veröffentlicht.
Wichtige Hinweise:
- • Die Abgabe von Cannabis an Mitglieder wird allein durch die Mitgliedsbeiträge finanziert
- • Mitgliedsbeiträge sind pauschaliert und dienen der Selbstkostendeckung
- • Alle finanziellen Regelungen sind in der Satzung festgelegt