Über EasySmoke Social Club e.V.
Eine eingetragene Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Gesetzlich definierter Zweck
Der Zweck des Vereins ist ausschließlich der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder, an sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere Anbauvereinigungen sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung.
Gemäß §§ 1 Nr. 13 und 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 a) KCanG
Nichtwirtschaftlichkeit
Der Verein verfolgt keinerlei eigenwirtschaftlichen Zwecke und keine Gewinnerzielungsabsicht.
Gemäß § 7 KCanG
Vereinsstruktur
1. Vorsitzender
Rahim Adak
Kassenwart
T.Jerome Dayo
Frau Anja Haist
Zertifizierte Präventionsbeauftragte für cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung
Gemäß § 11 Abs. 4 Nr. 11 KCanG
Grundprinzipien
Alle Mitglieder sind zur aktiven Mitwirkung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis verpflichtet. Die aktive Mitwirkung wird durch den Verein laufend dokumentiert und kann gegenüber der Überwachungsbehörde nachgewiesen werden.
Gemäß § 17 Abs. 2 KCanG
Die Mitgliedsbeiträge sind in der Satzung festgelegt und dienen ausschließlich der Kostendeckung. Es erfolgt keine Gewinnerzielung. Die Beitragsstruktur ist pauschaliert und transparent gestaltet.
Gemäß § 24 KCanG
Die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung erfolgt vereinsintern durch unsere zertifizierte Präventionsbeauftragte. Für externe Suchthilfe oder -beratung verweisen wir auf zertifizierte Suchthilfestellen.
Gemäß §§ 8, 23 Abs. 4 und 6 KCanG
Diese Webseite dient ausschließlich als neutrale Beitrittplattform. Es erfolgt keine Werbung für Cannabis, die Anbauvereinigung oder bestimmte Cannabissorten. Alle Inhalte sind sachlich und informativ gestaltet.
Gemäß § 6 KCanG
Rechtliche Konformität
EasySmoke Social Club e.V. erfüllt alle Anforderungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und steht unter behördlicher Aufsicht.
Anbau, Lagerung und Weitergabe erfolgen ausschließlich innerhalb des befriedeten und hinreichend gesicherten Besitztums der Vereinigung gemäß § 19 Abs. 2 KCanG und § 22 Abs. 1 und 2 KCanG.